Allgemeine Vertragsgrundlagen der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR erteilen Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Be- stimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforder- lichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das ein- fache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollstän- diger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeich- nungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teil- vergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über län- gere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind ange- messene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entspre- chend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ver- pflichtet sich, der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter- nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unbe- rührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergü- ten. Hat die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dür- fen diese nur mit vorheriger Zustimmung der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR berech- tigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausge- schlossen.
7.2 Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR. Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragunsfähig- keit der Arbeiten haftet die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR nicht.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angemommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung ver- langen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlußbestimmungen
9.1 Der Erfüllungsort ist Sitz der MfK Management für Kunst Ester & Pfeifer GbR.
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